Beschallungen, Beleuchtung, Veranstaltungstechnik

AGB

 
§

         AGBs


1.Geltungsbereiche und Bedingungen

(1)Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von aha-music, Achim Helmrich, nachfolgend „aha-music“ genannt, gelten für alle Geschäftsabwicklungen / Verträge die zwischen einem Kunden und / oder Geschäftspartner und aha-music geschlossen werden, auch und besonders bei telefonischer oder elektronischer Abwicklung. Auch gelten sie für alle Ersatz- und Nebenleistungen zwischen aha-music und den Geschäftspartnern sowie für alle künftigen Leistungen zwischen den Parteien, auch wenn sie innerhalb der geschäftlichen Verbindung nicht gesondert erwähnt werden.

(2)Sämtliche Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen immer der Schriftform. Mitarbeiter von aha-music sind nicht befugt, weitere mündliche Zusagen zu tätigen oder Nebenabsprachen zu treffen, die über den jeweiligen Vertragsinhalt in Schriftform oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus gehen. Folglich hätten solche mündlichen Zusagen keinerlei vertragliche Gültigkeit.

(3)Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Geschäftspartnern von aha-music gelten für aha-music immer als unverbindlich, auch wenn ihnen nicht eindeutig und individuell widersprochen wurde. Die Anerkennung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners durch aha-music kann im Einzelfalle nur schriftlich durch den Inhaber von aha-music erfolgen.

(4)Spätestens mit der Entgegennahme von vereinbarten Leistungen oder Mietobjekten gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Geschäftspartner als angenommen.

(5)Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von aha-music liegen grundsätzlich zur Einsichtnahme in den Büroräumen von aha-music aus.

(6)Alle Änderungen oder Ergänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Veröffentlichung / Aushang gültig und gelten von allen Geschäftspartnern als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich widersprochen wird.

2.Angebote und Preise

(1)Alle Angebote von aha-music sind stets freibleibend und unverbindlich.

Verträge kommen durch schriftliche Angebotsbestätigung zustande. Auch gelten sie bei Annahme von Dienstleistungen oder Mietobjekten durch den Geschäftspartner als zustande gekommen.

(2)Alle Angebotspreise werden grundsätzlich als Nettopreise ausgewiesen. Im Einzelfall werden Bruttopreise eindeutig als solche gekennzeichnet. Fracht, Porto, Versicherungen oder sonstige Versandkosten ab Lager Köln-Poll sind grundsätzlich nicht enthalten und würden im Einzelfall auch eindeutig schriftlich als solche ausgewiesen.

(3)An alle Angebotspreise der aha-music halten wir uns grundsätzlich 30 Tage gebunden. Es sei denn, das jeweilige Angebot besagt in Schriftform ein anderes Datum.

(4)Alle zum Angebot von aha-music gehörenden technischen Zeichnungen, Unterlagen, Demonstrationen oder Pläne genauso wie Kalkulationen gelten als annähernd maßgebend. Das Eigentums- und Urheberrecht behält sich aha-music immer vor. Die Weitergabe solchen Materials an unbeteiligte Dritte oder die Veröffentlichung durch den Geschäftspartner gilt als untersagt. Diese Bestimmung gilt unabhängig davon, auf welchem Medium oder Datenträger aha-music das Material zur Verfügung gestellt hat.

3.Vertragsdauer und Kündigungen

(1)Die Vertragskündigung bedarf immer der Schriftform.

  1. (2)     Die Vertragsdauer eines vereinbarten Dauerschuldverhältnisses bleibt der vertraglichen Regelung

           vorbehalten.

4.Preis und Zahlungsbedingungen

(1)Es kommen immer die am Tage der Auftragserteilung gültigen Preise zur Anrechnung. Druckfehler und Irrtümer gehen nicht zu Lasten von aha-music.

(2)Der vom Geschäftspartner zu entrichtende Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum zu entrichten. Abweichungen werden in Schriftform auf dem jeweiligen Rechnungsdokument ausgewiesen. Die Zahlung hat immer auf ein durch aha-music ausgewiesenes Konto zu erfolgen.

(3)Der Abzug von Skontos in jeglicher Form ist dem Geschäftspartner untersagt. Ausnahme bildet hier eine eindeutige, schriftliche Vereinbarung mit aha-music.

(4)Bei Verzug sind Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwaigen Verzugsschadens bleibt aha-music vorbehalten.

5.Lieferung, Leistungsumfang- fristen und Termine

(1)Der Umfang der durch aha-music zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Leistungsmuster oder Daten sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die vom Geschäftspartner gewünschte Versendung oder Lieferung durch aha-music erfolgt ab Firmensitz Köln-Poll.

(2)Sollte durch aha-music eine Lieferung aus vertretbaren Gründe unmöglich sein oder ein Leistungsverzug eintreten, so kann der Geschäftspartner ( Besteller ) bei einem Vorliegen von einfacher Fahrlässigkeit nur Schadensersatz wegen des unmittelbaren Schadens, nicht jedoch für Folgeschäden verlangen. Aha-music haftet hierbei allerdings höchstens für Schäden in Höhe von 5% des Rechnungswertes. Ausnahmen können höchstens bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz schriftlich vereinbart werden.

(3)Die Einhaltung von Pflichten und Lieferterminen setzt immer eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen des Geschäftspartners voraus.

(4)Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie durch aha-music schriftlich bestätigt wurden. Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Firmensitz verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

(5)Kommt es zu einem Annahmeverzug, für den sich der Auftraggeber verantwortlich zu zeichnen hat, so ist aha-music berechtigt, die ihr entstandenen Schäden sowie alle etwaigen Mehraufwendungen zu verlangen. Sollte dieser Fall eintreten, geht auch jede eventuelle Verschlechterung des Vertragsgegenstandes sowie das Risiko eines eventuellen Untergangs in dem Zeitpunkt zu Lasten des Auftraggebers, sobald dieser in Annahmeverzug gerät.

6.Abnahme und Gewährleistung

(1)Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Leistungen und Ware die durch aha-music erbracht wurde unverzüglich nach deren Erbringung zu prüfen.

Die Leistung von aha-music gilt als erbracht, wenn der Auftraggeber diese Mängel nicht binnen drei Werktagen schriftlich bei aha-music anzeigt.

(2)Bei berechtigter und begründeter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Käufer / Kunde ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet.

(3)Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen gelten diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, die für die von der Gewährleistung betroffener Leistungen charakteristisch sind. Soweit entsprechend zulässig, ist die Gewährleistung auf sechs Monate ab Gefahrübergang auf den Auftraggeber beschränkt.

(4)Alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Aha-music haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, besonders aber nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

7.Eigentumsvorbehalt

(1)Bis zur völligen Tilgung des Kaufpreises sowie aller Forderungen im Zusammenhang mit dem Kauf- bzw. Vermietgegenstand behält sich aha-music alle Eigentumsrechte vor. Über die gesamte Dauer des Eigentumsvorbehalts trägt der Auftraggeber die volle Gefahr an dem Gegenstand der Geschäftsbeziehung. Dies gilt auch und besonders für die Gefahr des Abhandenkommens. Der Auftraggeber / Kunde ist bis zum völligen Übergang der Eigentumsverhältnisse an ihn zu besonderer Sorgfalt an unserem Eigentum verpflichtet. Sollte der Auftraggeber die Ware weiter veräußern wollen, so geht dies ebenfalls nur unter Vorbehalt des Eigentums. Solange es sich bei der Ware / den Vermietgegenständen um unser Eigentum handelt haben wir ein ständiges Zutrittsrecht zu den von uns gelieferten Artikeln / Gegenständen.

8.Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers / Kunden

(1)Der Auftraggeber ist immer verpflichtet, die Leistungen von aha-music sachgerecht zu nutzen und übermäßige Inanspruchnahme zu vermeiden, sowie sie gegen jede Form der Beschädigung oder des Abhandenkommens zu schützen. Für abhanden gekommene oder defekte Gerätschaften, sowie die Beschädigung durch unsachgemäße Nutzung haftet immer der Auftraggeber in vollem Umfang. Jede Nutzung der von uns erbrachten Leistung oder Gerätschaften zu gesetzeswidrigen Zwecken ist untersagt.

(2)Alle empfangenen Gegenstände sind während der Vertragsdauer nicht durch aha-music versichert. Der Auftraggeber hat für entsprechende Versicherung zu sorgen.

(3)Alle erkennbaren Mängel sind durch den Auftraggeber gegenüber aha-music sofort anzuzeigen. Zur Beseitigung aller Mängel sind den Mitarbeitern von aha-music alle notwendigen Zugänge zu den Vermietgegenständen zu schaffen.

(4)Liegen die Mängel im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, so ist aha-music berechtigt, alle durch die Schäden anfallenden Arbeiten zu berechnen. Gleiches gilt auch für Kosten die in Zusammenhang mit der Ursachenermittlung stehen.

(5)Alle Reparatureingriffe durch den Auftraggeber / Kunden sind grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.

(6)Der Auftraggeber versichert bei jedem Geschäftsabschluss mit aha-music, dass er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die zur Herstellung des Vertragsabschlusses oder zur Erbringung der Leistung durch aha-music erforderlich sind.

(7)Verstößt der Auftraggeber gegen die oben genannten Pflichten und Obliegenheiten aha-music zur sofortigen, fristlosen Kündigung jeglicher Verträge und Vereinbarungen berechtigt. Alle dabei entstandenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

9.Vermietung

(1)Der Auftragnehmer erkennt durch Annahme der Ware bzw. seine Unterschrift an, dass er das er alle ihm übergebenen Gegenstände in einem ordnungsgemäßem Zustand erhalten hat.

(2)Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung des Materials in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, wenn er den Grund dafür zu vertreten hat.

(3)Der Mieter verpflichtet sich, dass ihm übergebene Material zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurück zu geben. Die nicht fristgerechte oder ordnungsgemäße Rückgabe verpflichtet den Mieter zum Ersatz des gegenüber aha-music entstandenen Schadens.

10.Exklusivität

(1)Während der Vertragslaufzeit ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die durch aha-music erbrachten Leistungen an anderer Stelle anzubieten, einzukaufen oder von anderer Stelle erbringen zu lassen.

11.Schlussbestimmungen und Gerichtstand

(1)Für alle Geschäftsbeziehungen, diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen von aha-music gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)Gerichtstand für alle Geschäfte und Vertragsbeziehungen von aha-music ist Köln.

(3)Sollte eine Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder rechtlich unhaltbar werden, so behalten alle anderen Punkte und somit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine solche zu ersetzten, die dem angestrebten Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

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Sorry, hier wird noch gebaut!